Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Allarmenat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Allarmenat und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Renovierungs- und Handwerksdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch Allarmenat zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. Auftrag. Zusätzliche Leistungen werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
Allarmenat erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden DIN-Normen. Änderungswünsche des Auftraggebers, die nach Vertragsschluss entstehen, werden gegen Mehrkosten ausgeführt.
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Allarmenat ist berechtigt, vereinbarte Termine um eine angemessene Zeit zu verschieben, wenn dies durch Umstände erforderlich wird, die sie nicht zu vertreten hat.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, können Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten verlangt werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Das verwendete Material wird von Allarmenat gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das Material geht mit der Verarbeitung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Preiserhöhungen bei Materialien, die zwischen Angebotserstellung und Ausführung eintreten, können an den Auftraggeber weitergegeben werden, wenn der Auftragswert € 5.000,- übersteigt.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle ordnungsgemäß zugänglich ist und die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) zur Verfügung stehen. Notwendige Vorarbeiten durch andere Gewerke müssen rechtzeitig abgeschlossen sein.
Für alle Arbeiten wird eine Gewährleistung von 5 Jahren ab Abnahme übernommen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Bei Mängeln ist zunächst die Nachbesserung zu verlangen. Erst wenn diese fehlschlägt oder unzumutbar ist, können andere Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder nicht von uns verursachte Einflüsse.
Allarmenat haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Allarmenat ist über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 2.000.000,- versichert. Auf Wunsch wird eine Kopie des Versicherungsscheins zur Verfügung gestellt.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Allarmenat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine ihr wirtschaftlich nächstkommende Regelung.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Euskirchen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Allarmenat
Adele-Henkel-Allee 45
67163 Euskirchen
Deutschland
Telefon: +49 03102106312
E-Mail: [email protected]